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Hier findet ihr alle Infos zum neu abgeschlossenen Nutzungsvertrag für das Fahrgebiet SPO inklusive der Änderungen für ausländische Fahrer.
Pressemitteilung Sankt Peter Ording, 10.1.2012
Nutzungsvertrag für Kitebuggy Segler Im Dezember 2011 hat der Deutsche Kitebuggy Verein, German Parakart Association Kitesailing e.V. GPA einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Sankt Peter Ording geschlossen.
Den Mitgliedern der GPA, die im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz für Kitebuggys sind, ist es nun bis 2019 gestattet, das Kitebuggygelände auf dem Ordinger Strand mit Ihren Kitebuggys zu nutzen. Dem Verein wurde seit Oktober 2002 die Nutzung des Geländes auf Probe gestattet. Änderungen in der Rechtslage machten es notwendig, einen Nutzungsvertrag abzuschließen, damit der Verein das Gelände weiterhin nutzen kann.
Neue Regelung Gastfahrer Ausländische Gastfahrer können eine Sondergenehmigung für einen festgelegten Zeitraum von der GPA erlangen.
1) Gültige Lizenz und Mitgliedschaft in einem von der GPA zugelassenen Landesvereine oder Verband und Angabe der Segelnummer. 2) Eine gültige, ins Deutsche oder Englische übersetzte Versicherungsbestätigung die den Aufenthaltszeitraum abdeckt und über eine Deckungssumme von 3 Mio € für Personen- und Sachschäden verfügt.
Bei Anreise in St. Peter-Ording kann die Sondergenehmigung dann unter Vorlage der Lizenz und des Versicherungsnachweises nach Absprache abgeholt werden bei: Horst Nebbe (Regionalbetreuer SPO)
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Im Moment wird der Info-Flyer für St.Peter-Ording neu überarbeitet, und die Webseite angepasst, so dass alle neuen Informationen erfasst werden.
Permission for foreign pilotes |