| SPO-Vertrag 2012 |
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Hier findet ihr alle Infos zum neu abgeschlossenen Nutzungsvertrag für das Fahrgebiet SPO inklusive der Änderungen für ausländische Fahrer.
Nutzungsvertrag für Kitebuggy Segler Den Mitgliedern der GPA, die im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz für Kitebuggys sind, ist es nun bis 2019 gestattet, das Kitebuggygelände auf dem Ordinger Strand mit Ihren Kitebuggys zu nutzen. Dem Verein wurde seit Oktober 2002 die Nutzung des Geländes auf Probe gestattet. Änderungen in der Rechtslage machten es notwendig, einen Nutzungsvertrag abzuschließen, damit der Verein das Gelände weiterhin nutzen kann. Neue Regelung Gastfahrer 1) Gültige Lizenz und Mitgliedschaft in einem von der GPA zugelassenen Landesvereine oder Verband und Angabe der Segelnummer. Bei Anreise in St. Peter-Ording kann die Sondergenehmigung dann unter Vorlage der Lizenz und des Versicherungsnachweises nach Absprache abgeholt werden bei:
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